Sucht- & Gewaltprävention

Über den fachbezogenen Unterricht hinaus sollen Schulen allgemeine Lebenskompetenzen vermitteln sowie einen guten und sicheren Rahmen für das Lernen und Arbeiten bieten. Die Sucht- und Gewaltprävention verfolgt das Ziel, Schule als einen Ort zu entwickeln und zu erhalten, an dem alle Lernenden, Lehrenden und dort darüber hinaus tätigen Menschen in guter Gemeinschaft und ohne den Gebrauch von Suchtmitteln lernen, arbeiten und leben können. Schulen sollen als Schutz- und Präventionsorte gestärkt werden.

Im Kern zielt die Sucht- und Gewaltprävention auf die Herausbildung einer gefestigten Persönlichkeit, die die Verantwortung für die eigene Gesundheit übernimmt und Genussfähigkeit mit kritischem Bewusstsein verbindet. Kinder und Jugendliche sollen lernen, wie sie verantwortungsbewusst und risikokompetent mit den vielfältigen Konsumangeboten umgehen können, mit denen sie alltäglich konfrontiert sind. Im Kontext der Gewaltprävention sollen Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt werden, Konflikte zu erkennen, diese konstruktiv zu bearbeiten und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz und der Prävention von sexualisierter Gewalt, der Prävention von Mobbing und Ausgrenzung, der Demokratiebildung sowie auf der Wahrnehmung des Kinderschutzauftrags durch die Schule. Eine in diesem Sinne gestaltete umfassende Schutz- und Präventionsarbeit führt zu einer nachhaltigen Verbesserung des Schulklimas, einem respektvollen Miteinander und einer Reduktion von problematischen Verhaltensweisen.

Für die präventive und systembezogene Beratung stehen den Schulen in allen Schulämtern sowohl im Bereich Suchtprävention als auch im Bereich Gewaltprävention schulpsychologische Ansprechpersonen zur Verfügung, die eng mit den für die jeweilige Schule zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen kooperieren. Diese bieten den Schulen, häufig zusammen mit dem HKM-Projekt „Gewaltprävention und Demokratielernen“, Programme und Fortbildungen an, beispielsweise im Bereich der Mobbingprävention (z.B. Mobbing-Interventions-Teams, Gemeinsam Klasse sein), im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt (z.B. Trau Dich!, Mein Körper gehört mir!) und qualifizieren die schulischen Beratungslehrkräfte für Suchtprävention, die Beratungslehrkräfte für Gewaltprävention und Schutzkonzeptentwicklung sowie die schulischen Ansprechpersonen für die Prävention sexualisierter Gewalt. Außerdem bieten sie den Schulen systemische Beratung und Prozessbegleitung zum Beispiel für die Entwicklung von Schutz- und Präventionskonzepten an.

Die Aufgabe der Landeskoordination ist es, die Ansprechpersonen der Schulpsychologie in den staatlichen Schulämtern zu unterstützen und zu qualifizieren sowie die landesweiten Maßnahmen und fachlichen Standards im Bereich der Sucht- und Gewaltprävention zu koordinieren, zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Sie kooperiert in diesem Zusammenhang eng zum Beispiel mit der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS), dem Netzwerk gegen Gewalt, dem Landespräventionsrat sowie weiteren behördlichen und außerbehördlichen Partnern. Darüber hinaus gibt es inhaltliche Verknüpfungen zum landesweiten Schwerpunktthema „Krisenintervention und Bedrohungsmanagement“ sowie zum Aufgabenfeld „Psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern“.